Musikschule: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. August 2008, 11:34 Uhr
Grundfächer/Information
Man kann an Grundfächern ohne Voraussetzungen teilnehmen. In den Grundfächern geht es um elementaren musikalischen Erlebnis- und Ausdrucksweisen.
- Schulung des Hörens
- Umgang mit der Stimme und das Singen
- Erfahrung von Rhythmus als Musik und Bewegung
- erstes Spiel mit einfachen Instrumenten
- Grundkenntnisse der Musiklehre und
- Kennenlernen verschiedener Instrumente
Wenn man an dem Instrumental- und/oder dem Vokalunterricht teilnehmen will, ist der Besuch der Grundstufe Voraussetzung.
Angebote
- Regelangebot
- Musikalische Früherziehung (4 Jahre)
- Musikalische Grundausbildung (6 Jahre)
- In der Regel ist der Unterricht zweijährig
Weitere Angebote (fakultativ)
…. sollten sein
- Singklassen
- Eltern-Kind-Gruppen (ab 18 Monate)
- Einführungskurse für bestimmte Zielgruppen
- Orientierungsangebote zum Instrumentalunterricht
Der Unterricht der Begabungsfindung, der Förderung individueller musikalischer Fähigkeiten. Desweiteren wird man für eine weitere musikalische Entwicklung motiviert. Die Musikschulen gewährleisten fachkompetente pädagogische Betreuung und Beratung.
Musikschulen haben nach oben keine Altersgrenzen gesetzt.