Aktionen

Landkreis

Aus Stadtwiki Strausberg

Version vom 12. Juli 2017, 12:55 Uhr von Christopher (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Als Landkreis bezeichnet man nach deutschem Kommunalrecht einen Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft.

Ein Landkreis wird nach Grundsätzen der gemeindlichen Selbstverwaltung geführt und verwaltet.

Weblinks