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Landkreis: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Stadtwiki Strausberg

(Die Seite wurde neu angelegt: Als Landkreis bezeichnet man nach deutschem Kommunalrecht einenGemeindeverband und eine Gebietskörperschaft. Ein Landkreis wird nach Grundsätzen der gemeindlichen S...)
(kein Unterschied)

Version vom 4. September 2008, 11:36 Uhr

Als Landkreis bezeichnet man nach deutschem Kommunalrecht einenGemeindeverband und eine Gebietskörperschaft.

Ein Landkreis wird nach Grundsätzen der gemeindlichen Selbstverwaltung geführt und verwaltet.